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Mahnverfahren Inland

Sie erhalten im Erfolgsfall die Hauptforderung zuzüglich der vom Schuldner gezahlten gesetzlichen Verzugszinsen und eventueller Mahnspesen.

Dem Schuldner wird eine Inkassovergütung nach RVG zusätzlich zur Hauptforderung als Ihr Verzugsschaden in Rechnung gestellt und Ihnen allerdings bis zum Verfahrensabschluss an Erfüllungsstatt gestundet. Geldeingänge werden, soweit gesetzlich zulässig, gemäß  §367 BGB verrechnet.

Unser Ziel ist immer eine außergerichtliche Einigung. Wir begleiten sie allerdings auch durch das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Entscheiden Sie sich für aufgrund unserer Empfehlung für ein gerichtliches Mahnverfahren und im Laufe des Verfahrens bleiben alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos, fallen entsprechende Inkasso- oder Rechtsanwaltsgebühren zuzüglich Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten nebst Auslagen (Einwohnermeldeamtsanfrage, Gewerbeauskunft etc.) an. Je nach Aufwand können wir Ihnen im Einzelfall auch Sonderkonditionen gewähren.
Im streitigen Verfahren fallen allerdings immer die vollen Rechtsanwaltsgebühren zzgl. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten nebst Auslagen an. Weiterhin verweisen wir auf unsere AGB´s.

 

Mahnverfahren Ausland

Die eventus inkasso gmbh verfügt über ein ausgedehntes Netzwerk in großen Teilen Europas,  Amerika und Kanada. Zunächst versuchen wir die Forderung auch im Ausland selbst zu realisieren.

Die eventus inkasso gmbh erhält vom Auftraggeber eine erfolgsabhängige Vergütung auf den eingezogenen Forderungsteil:

Europa in Höhe von 20 %

allen übrigen Ländern in Höhe von 35 %.

Plus-Variante: Gelingt es uns die Forderung ohne Einschaltung eines ausländischen Korrespondenten/Anwalt zu realisieren verringert sich die Provision für Europa auf 15% und bei allen anderen Ländern auf 20%.

Verauslagte Fremdkosten wie z. B. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten, Ermittlungskosten etc. stellt eventus inkasso gmbh dem Auftraggeber zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer in Rechnung.

 

Überwachungsverfahren

Bereits ausgeklagte/titulierte Forderungen oder nach der Zwangsvollstreckung nicht vollständig realisierte titulierte Forderungen werden entsprechend abgerechnet.

Danach übernimmt die eventus inkasso gmbh die Forderungsakten in das Überwachungsverfahren. Das Überwachungsverfahren erfolgt auf eigenes Kostenrisiko von der eventus inkasso gmbh. Der eventus inkasso gmbh steht eine Erfolgsprovision in Höhe von 40 % des Geldeingangs nach Abzug der entstandenen Auslagen und abgetretenen Ansprüche zu. Diese Erfolgsprovision wird auch bei der Realisierung von Teilbeträgen fällig. Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß § 367 BGB.

 

Wirtschaftsauskünfte

Sie haben auch Bedarf an Auskünften zur Bonitätsüberprüfung Ihrer Kunden oder Lieferanten?
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot unseres namhaften Partners zur Verfügung. Dazu benötigen wir Ihren ungefähren jährlichen Bedarf.

 

Sonstige Regelungen

Alle in diesem Angebot genannten Konditionen (Inkassovergütungen, Erfolgsprovisionen, Fremdkosten etc.) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die jeweiligen zu Grunde liegenden AGB´s werden anerkannt.

Sie haben einen Titel, aber der Schuldner verweigert seit Jahren die Bezahlung? Wir lassen auch nach Jahren nicht locker. Dank unseres dichten Informationsnetzes haben wir einfach bessere Chancen Ihnen doch noch zu Ihrem Geld zu verhelfen, auch wenn Sie die Hoffnung längst aufgegeben haben.

Der Schuldner wird von unseren geschulten Mitarbeitern telefonisch kontaktiert, um ihm nochmals die finanziellen Folgen der Zahlungsverweigerung zu erläutern. Hierbei legen wir größten Wert auf Seriösität und Kompetenz.


Ziele des Telefoninkasso :

  • Einen verbindlichen Zahlungstermin vereinbaren.
  • Lösungen finden (z. B. Ratenzahlung), die eine Zahlung garantieren.
  • Individuelle Vereinbarungen treffen

Unsere geschulten Mitarbeiterinnen sind für Sie auch nach den  üblichen Arbeitszeiten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, für Sie im Einsatz.


Ihre Vorteile :

  • Schnelleres Handeln durch direkten Informationsfluss vom Außendienst
  • Monatliche  Ratenzahlung durch persönliche Kontaktaufnahme mit dem  Schuldner
  • Informationen über das  Umfeld des Schuldners (z.B. Arbeitgeber, etc.)
  • Persönliche Konfrontation
  • Kürzere Bearbeitungszeiten
  • Persönlicher Forderungseinzug durch direkte Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zum Schuldner
  • Geringerer Kostenaufwand im Vergleich zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Individuelle Reaktion

Ihr Schuldner sitzt im Ausland?
Auch hier können wir Ihnen durch unser weltweites Netzwerk helfen.

Bringen Sie Ihre Liquidität auf Kurs

Die Cash-Police ist ein Erfolgskonzept, das auf mehr als 15 Jahren Erfahrung und Betreuung klein- und mittelständischer Unternehmen im Rechnungs- und Mahnwesen basiert.

Leistungsbeschreibung

  • Erfassen und Einbuchen aller Daten
  • Termingerechter Lastschrifteinzug
  • Controlling der Zahlungseingänge
  • Korrespondenz mit Unternehmen zum aktuellen Sachstand
  • Buchung der Geldeingänge auf das Unternehmerkonto

Die entscheidenden Vorteile der Cash Police

  • Auslagerung des Mahnwesens zur Kostensenkung.
  • Verbesserung interner Prozesse, z.B. Zahlungsart u. Ziel
  • Kostensenkung im Mahnwesen, z.B. Controlling.
  • Kostensenkung durch professionelle Entscheidungsrichtlinien für das Mahnwesen.
  • Ertragssteigerungen durch die Verringerung der Außenstandsdauer der Forderungen, z.B. Zinseinsparung.
  • Erhöhung der Liquidität durch die Verringerung der Außenstandsdauer der Forderungen. Verbesserung der Budget- u. Investitionsplanungen.
  • Weitere Reduzierung der Forderungsausfälle und Erhöhung der Beitreibungsquoten durch extrem zeitnahe Beitreibung. (Wer zuerst kommt – kassiert zuerst!)

Für unsere Kunden stellen wir eine Webakte zur Verfügung. Sie haben mit der Webakte die Möglichkeit, die Sachstände Ihrer Akten 24 Stunden, 7 Tage in der Woche selbst einzusehen.

» hier geht es zum Login der Webakten

Als zusätzliche Dienstleistung können wir für Sie die Überwachung der Forderung bereits ab der ersten Mahnung übernehmen. Die Forderung wird ab der Fälligkeit von uns überwacht und sobald der Schuldner das Zahlungsziel überschritten hat, wird er von uns gemahnt. Zahlt er auf unsere erste Mahnung, so wird der geschuldete Betrag sofort an Sie ausbezahlt. Zahlt er nicht, so beginnt das Inkassoverfahren ohne weitere Verzögerung.