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BGH – Zwangsvollstreckung / P-Konto – Monatsanfangsproblematik

Sind noch nicht abgeschlossene Sachverhalte zur Monatsanfangsproblematik des Pfändungsschutzkontos im Rechtsmittelverfahren zu beurteilen, so hat dies nach BGH (Beschluss vom 14. Juli 2011 – VII ZB 85/10; NJW-aktuell 35/2011 S. 8) auf Grundlage der durch Gesetz vom 12. April 2011 geänderten §§ 835 Abs. 4 S. 1, 850k Abs. 1 ZPO zu erfolgen und zwar auch dann, wenn die Pfändung vor Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden hat. Der allgemeine rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes stehe der Einräumung eines Vollstreckungsschutzes nicht entgegen. Gläubiger hätten kein Vertrauen darauf entwickeln können, dass sie aufgrund der Pfändungsvorschriften in die Lage versetzt werden sollten, dem Schuldner für einen Monat die Lebensgrundlage zu entziehen. Dies ergebe sich ohne Weiteres aus dem vom Gesetzgeber mit der Einrichtung des Pfändungsschutzkontos verfolgten Zweck. Zutreffend hätten deshalb die Vollstreckungsgerichte dem Schuldner ganz überwiegend vor Inkrafttreten der Neuregelung bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 765a ZPO Vollstreckungsschutz gewährt.

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