Zum Inhalt springen

BGH – Zwangsvollstreckung / zur Pfändbarkeit des Pkw eines Gehbehinderten

Nach BGH (Beschluss vom 16. Juni 2011 – VIIZB 12/09; NJW-aktuell 31/2011, S. 8) darf der Pkw eines gehbehinderten Schuldners nicht gepfändet werden, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern.

Zurück